
Gemäss Lockerung des Bundesrates dürfen Spitäler wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen und ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen. Etliche Geschäfte dürfen also per Montag, 27. April 20 ihr Geschäft wieder öffnen. Über die wiederöffnenden Angebote werden wir die Bevölkerung mit einem Inserat in der Neuen Fricktaler Zeitung informieren.
Mit dem Massnahmenpaket des Kantons Aargau werden die Bundeshilfen mit Sofortzahlungen, Kreditausfallgarantien und Härtefall-Leistungen ergänzt und verstärkt: wichtig für die Altstadtgeschäfte scheinen hier insbesondere die Sofortzahlungen von Beträgen bis max. 10‘000 CHF an Selbstständigerwerbende und Mikrounternehmen mit einer Grösse bis 10 Mitarbeitenden. Sie können sich bei Bedarf ab dem 20. April 2020 beim Hightech Zentrum Aargau für die kantonalen Hilfsmassnahmen anmelden.